Hinweisgebersystem
gemäß Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG
Mitarbeiter und externe Personen können uns Hinweise auf tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen Gesetze, interne Richtlinien oder auf sonstige Missstände und Fehlentwicklungen geben. Dies gibt uns die Möglichkeit, Probleme frühzeitig und richtig anzugehen und Schaden für Patienten, Mitarbeiter und dem MVZ Kliniken HochFranken abzuwenden.